Organe des Vereins
- die Mitgliederversammlung
- der geschäftsführende Vorstand bestehend aus:
- dem 1.Vorsitzenden,
- dem 2.Vorsitzenden,
- dem 1. Kassier,
- dem 1. Protokollführer und
- dem 1. Beisitzer.
- der erweiterte Vorstand bestehend aus:
- dem geschäftsführenden Vorstand,
- dem 2. Kassier,
- dem 2. Protokollführer und
- je einem Beisitzer aus jeder in diesem Verein durch Mitgliedschaft vertretenen juristischen Person oder Institution.